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Maklerprovision-Rechner
Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Provision beim Verkauf Ihrer Immobilie anfällt — und welcher Betrag bei einem Verkauf ohne Makler bei Ihnen bleibt.
Provisionen sind frei verhandelbar. Bei Wohnimmobilien darf der Käufer seit Dezember 2020 nicht mehr zahlen als der Verkäufer (§ 656c BGB).
Alle Werte sind Schätzungen auf Basis marktüblicher Sätze — keine verbindlichen Angebote.
Wie die Provision in Deutschland funktioniert
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das Halbteilungsprinzip (§ 656c BGB): Wenn der Makler von beiden Seiten Provision verlangt, muss er sie zu gleichen Teilen vereinbaren — der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer. Beauftragt nur eine Seite den Makler und zahlt allein, darf die andere Seite gar nicht belastet werden.
In der Praxis heißt das: Bei einem üblichen Gesamtsatz von 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer trägt jede Seite rund 3,57 %. Regional gibt es Unterschiede — in Hamburg sind etwa 6,25 %, in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern etwa 5,95 % verbreitet.
Ebenfalls seit 2020: Der Maklervertrag über Wohnimmobilien bedarf der Textform (§ 656a BGB) — eine mündliche Provisionsvereinbarung ist unwirksam.
Der doppelte Spareffekt
Beim Verkauf ohne Makler entfällt nicht nur Ihr Anteil, sondern auch der des Käufers. Das ist ein echtes Verkaufsargument: Bei gleichem Kaufpreis ist Ihr Angebot für den Käufer effektiv günstiger als ein vergleichbares Objekt mit Provision — oder Sie preisen einen Teil davon in den Preis ein.
Was zusätzlich anfällt
Notar- und Grundbuchkosten von zusammen etwa 1,5–2 % trägt üblicherweise der Käufer; sie sind im GNotKG gesetzlich festgelegt und bei jedem Notar gleich. Hinzu kommt für den Käufer die Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland. Auf Verkäuferseite bleiben im Wesentlichen der Energieausweis, Unterlagen und Inserate — zusammen meist ein niedriger dreistelliger Betrag.