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Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch

Die gesetzlich festgelegten Kosten, berechnet aus dem Kaufpreis und dem Bundesland. Stand: 02.10.2026.

PostenArtBetragUmsatzsteuer
Grunderwerbsteuer
Steuersatz — des Landes, auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG)
fest (Gesetz)——
Beurkundung des Kaufvertrags (Notar)
KV 21100: 2-fache Gebühr nach Tabelle B; zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
fest (GNotKG)——
Vollzugsgebühr (Notar)
KV 22110: 0,5-fache Gebühr nach Tabelle B; zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
fest (GNotKG)——
Eintragung der Vormerkung (Grundbuchamt)
KV 14150: 0,5-fache Gebühr nach Tabelle B; Gerichtsgebühr, keine Umsatzsteuer
fest (GNotKG)——
Eintragung als Eigentümer (Grundbuchamt)
KV 14110: 1-fache Gebühr nach Tabelle B; Gerichtsgebühr, keine Umsatzsteuer
fest (GNotKG)——
Summe der aufgeführten Posten—

Was diese Rechnung enthält, und was nicht

Enthalten sind nur die oben aufgeführten Posten. Nicht enthalten sind unter anderem die Betreuungsgebühr des Notars, Grundpfandrechte (Grundschuld) für eine Finanzierung, Auslagen und Kopien, Maklerprovision und Bankkosten.

Quellen

Steuersatz der Grunderwerbsteuer je Land, mit Gesetzestext

Gesetzliche Beträge, berechnet nach dem Wortlaut der genannten Vorschriften; keine Rechts- oder Steuerberatung.